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Öffentliche Auslage des Entwurfs vom Lärmaktionsplan

icon.crdate26.09.2024

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Gemeinde Heiningen ist nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgrund der Verkehrszahlen im bebauten Bereich der Landesstraße 1217 verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Am 23.09.2024 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans beschlossen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist, den Umgebungslärm im bebauen Bereich der L 1217 sowie der K1419 und 1425 für die Anwohner dort zu mindern, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann.

Räumlicher Bereich

Der räumliche Umfang der Untersuchung bzw. Lärmkartierung umfasst den bebauten Bereich der L 1217 zwischen den Gebäuden Göppinger Straße 5 und Bahnhofstraße 20 sowie den bebauten Bereich der K1419 und K1425.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird entsprechend den Regelungen des § 47 d Absatz 3 BImSchG und § 7 der 34. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) vom 26.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024 im Rathaus Heiningen, Hauptstraße 30, 73092 Heiningen zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Montag und Dienstag von 14 bis 16 Uhr sowie am Donnerstag von 14 bis 18.30 Uhr. Der Plan ist auch digital auf der Homepage der Gemeinde Heiningen einsehbar.

Die Unterlagen stehen darüber hinaus unter http://fileserver.koehler-leutwein.com/index.php/s/pckayYJyRMjeyk4 bereit.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die vorgeschlagenen Maßnahmen informieren und Anregungen und Vorschläge einbringen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift (im Rathaus Heiningen, Büro 42, Herrn Heim) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.

Heiningen, den 24.09.2024

 

gez. Matthias Kreuzinger

Bürgermeister

http://www.heiningen-online.de//verwaltung-kommunalpolitik/neues-aus-dem-rathaus