Mit dem neuen Bundesmeldegesetz, das am 1. November 2015 in Kraft tritt, wird erstmals das bereits bisher in den einzelnen Bundesländern geltende Melderecht deutschlandweit vereinheitlicht. Damit treten zugleich einige Änderungen in Kraft, die von Bürgerinnen und Bürgern - z.B. bei einem Wohnungswechsel - künftig zu beachten sind.