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Bürgermeisterwahl am 14. April 2024
icon.crdate05.04.2024
Nähere Informationen zur Bürgermeisterwahl finden Sie hier.
Am Sonntag, den 14. April 2024 findet die Wahl des Bürgermeisters in Heiningen statt.
Briefwahl beantragen:
wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr Briefwahl beantragt werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte sonntags an den Wahlvorstand im Rathaus, Sitzungssaal. Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung eines Wahlscheins für eine andere Person eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden muss und der Wahlbrief in jedem Fall bis Sonntag, 18:00 Uhr im Rathaus vorliegen muss.
Ermittlung des Wahlergebnisses:
Am Sonntag wird unmittelbar nach Ende der Wahl ab 18:00 Uhr mit der Auszählung in den Wahllokalen und bei der Briefwahl begonnen. Im Anschluss tagt der Gemeindewahlausschuss im Rathaus zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Gemeindegebiet. Die erfassten Schnellmeldungen und die Ergebnisse können dann hier abgerufen werden.
Falls keiner der Bewerber bei der Wahl am 14. April mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht, findet am 28. April 2024 eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erreicht haben.
Kandidatenvorstellung:
Am Freitag, den 5. April. 2024, hat in der Voralbhalle die Vorstellung der Bewerber stattgefunden. Dabei erhielten die Bewerber zunächst 15 Minuten Gelegenheit sich und ihr Programm vorzustellen. Im Anschluss konnten die Heininger Bürgerinnen und Bürger den Kandidaten Fragen stellen.
Die Vorstellung der Bewerber wurde aufgezeichnet (nur die Bewerber, nicht das Publikum) und kann hier über YouTube angesehen werden.
Allgemeines:
Am Montag, 18. März 2024, endete um 18:00 Uhr die Frist für die Einreichung von Bewerbungen um das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin. Über die Zulassung der Bewerbungen entschied der Gemeindewahlausschuss am Dienstag, 19. März 2024 in öffentlicher Sitzung. Alle vier Bewerbungen konnten zugelassen werden, die amtliche Bekanntmachung dazu finden Sie hier.