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Hilfsaktionen und Informationen für Menschen aus der Ukrain

icon.crdate07.03.2022

Wir tragen hier für Sie Informationen zusammen

Die Voralb-Gemeinden sammeln: Flyer Sammelstelle Kleintierzüchterhalle Heiningen (PDF-Dokument, 1,63 MB, 07.03.2022)

  

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So können Sie Betroffenen helfen:

Landkreis Angebote für Wohnraum können an das Amtspostfach der Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen im Landratsamt Göppingen gesendet werden: aufnahmeamt@lkgp.de. Wie die Kreisverwaltung berichtet, werden weitere Informationen zur Ukrainehilfe auf der Homepage des Landratsamtes Göppingen (www.landkreis-goeppingen.de) veröffentlicht. Darüber hinaus wird beim Landratsamt unter der Nummer (07161) 2 02 44 44 eine zentrale Hotline eingerichtet. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 9-12 Uhr besetzt und steht für Fragen zur Unterbringung sowie zur Leistungsgewährung zur Verfügung.

 

Spendenkonten Das DRK bittet unter dem Stichwort „Nothilfe Ukraine“ um Spenden für die betroffene Bevölkerung: IBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07. Ebenso nimmt Caritas International Spenden für Menschen in der Ukraine entgegen: IBAN: DE88 6602 0500 0202 0202 02.

 

Private Hilfe Menschen, die Interesse haben ukrainische Flüchtlinge zu beherbergen, können sich bei Jennifer Röcker unter der Handynummer 0157 / 63 47 80 00 oder bei Rebecca Reiche unter 0157 / 61 44 34 51 melden. Bei den beiden können auch Sachspenden abgegeben werden.

 

Außerdem bittet die christliche Mission „Licht im Osten“ um Sachspenden. Sie hat in der Froschgasse 9 in Gingen  eine Sammelstelle eingerichtet: 0177 / 5 03 58 31. Es können Lebensmittel, aber auch  Hygieneartikel wie Windeln abgegeben werden.

 

Quelle: NWZ vom 05.03.20222

  

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Aufnahme von Geflüchteten

Der Landkreis Göppingen bereitet mit Hochdruck die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine vor. Die Aufnahme und Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine setzt ein deutliches Signal für Solidarität, Freiheit und Demokratie. Die kommunalen Landesverbände haben mit dem Land abgestimmt, auf das bereits bewährte dreistufige Aufnahmeverfahren zurückzugreifen. Das heißt, dass die im Land eintreffenden Geflüchteten grundsätzlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes aufgenommen werden und von dort kurzfristig auf die Stadt- und Landkreise in die vorläufige Unterbringung weitergeleitet werden.   In welcher Weise Personen direkt bei Familie oder Freunden hier im Landkreis Göppingen aufgenommen werden können, wird in den nächsten Tagen mit dem Justizministerium noch zu klären sein.

Aufenthaltsrechtliche Fragen

Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen können Sie der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie dem Merkblatt des Regierungspräsidiums Stuttgart entnehmen.

Wohnungsangebote

Um die Hilfsangebote besser koordinieren zu können, wird darum gebeten, Wohnungsangebote an das Amtspostfach der Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen zu senden: E-Mail: aufnahmeamt(@)lkgp.de
Telefon: 07161 202-4051

Sachspenden

Sachspenden kann der Landkreis Göppingen nicht annehmen. In den Städten und Gemeinden des Landkreises finden sich aber bereits vielfältige Hilfsaktionen, die Sachspenden sammeln. Es werden weitere Hilfsangebote koordiniert.
Weitere Informationen hierzu können Sie in den nächsten Tagen auf dieser Seite finden.

Zudem soll auf der Homepage des Justizministeriums eine eigene Rubrik zum Thema eingerichtet werden. Hier werden zum einen aktuelle Informationen zu finden sein, zum anderen können hier Privatpersonen wie auch gesellschaftliche Akteure Hilfsangebote über ein Melde-Formular hinterlegen. Die Hilfsangebote sollen dann den Kreisen räumlich zugeordnet werden.

Hotline

Zentrale Hotline Tel.-Nr. 07161 202-4444
Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 9 – 12 Uhr besetzt und steht für Fragen zur Unterbringung sowie zur Leistungsgewährung zur Verfügung.

 

Quelle:

https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/ukraine-hilfe.html

 

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Nahverkehr unterstützt Geflüchtete aus der Ukraine

 

Ukrainische Geflüchtete fahren ab sofort kostenlos im VVS

  

Geflüchtete Menschen mit ukrainischen Ausweisdokumenten können ab sofort kostenlos mit allen Bussen und Bahnen im VVS fahren. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hat allen Verkehrsunternehmen und Verbünden empfohlen, Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges in ihrem Land nach Deutschland geflüchtet sind, kostenlos mit allen Bussen und Bahnen fahren zu lassen.

 

Als Fahrtberechtigung genügt ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument (Pass oder Personalausweis). Die Regelung gilt vorerst befristet bis zum 31. März 2022 und wird ggf. entsprechend der aktuellen Lage angepasst.

 

Der VVS und alle Verkehrsunternehmen in der Region Stuttgart schließen sich selbstverständlich an dieser Solidaritätsaktion an und möchten mit der Regelung den geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine einfache Mobilität im öffentlichen Nahverkehr ermöglichen, um z.B. zu ihren Unterkünften oder Verwandten zu kommen.

 

Quelle: VVS

 

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Die Einfuhr von Heimtieren (d. h. Hunde, Katzen und Frettchen) aus der Ukraine in die EU unterliegt strengen tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013, die insbesondere dem Schutz von Mensch und Tier vor einer Tollwutinfektion dienen.

Im Zusammenhang mit der situationsbedingten Flucht aus der Ukraine nehmen einige Menschen auch ihre Heimtiere mit und führen diese in das Gebiet der EU ein. Dabei ist im Regelfall davon auszugehen, dass die vorerwähnten Einfuhrbedingungen für die Heimtiere nicht eingehalten werden können. Insgesamt wird aber davon ausgegangen, dass das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen im Zuge der zu erwartenden Flüchtlingswellen gering ist.

 

Daher hat die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten gebeten, für die Einreise von Heimtieren, die in Begleitung ihrer Halter in die EU einreisen wollen, vorübergehend erleichterte Bedingungen zu schaffen. Die Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, sind dieser Bitte nachgekommen. Für die Einreise nach Deutschland bedeutet dies, dass Tierhalter mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen können ohne vorab eine Genehmigung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 beantragen zu müssen.

 

Diese erleichterten Bedingungen sehen vor, dass die zuständige Veterinärbehörde jeden einzelnen Fall, in dem Heimtiere aus der Ukraine eingeführt wurden, durch eine Vor-Ort-Kontrolle überprüft und über die zu ergreifenden Maßnahmen entscheidet. Dabei wird u. a. eine sofortige häusliche Isolierung der Heimtiere am Aufenthaltsort der Tierhalter mit Unterbindung des Kontakts zu anderen Menschen und Tieren regelmäßig erforderlich sein.

 Informationsschreibens an die betroffenen Tierhalter:

BMEL - Haus- und Zootiere - Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine - vorübergehend erleichterte Bedingungen )

 

Quelle: Veterinäramt Göppingen

Landratsamt Göppingen Kreissozialamt

Bürgermeisterversammlung des Landkreises übt Schulterschluss bei Ukrainehilfe

Landrat Wolff und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stimmen sich über Hilfsmöglichkeiten ab.

  

 Im Landkreis Göppingen ist die Hilfsbereitschaft für Menschen in und aus der Ukraine sehr hoch. Während viele private Initiativen Hilfstransporte in die Ukraine organisieren, bereiten sich die Städte und Gemeinden gemeinsam mit dem Landkreis auf die Aufnahme von Geflüchteten vor. Landrat Wolff und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises haben sich dazu am 08.03.2022 intensiv ausgetauscht. Alle kommunalen Verantwortlichen waren sich einig, dass den Menschen aus der Ukraine schnell, koordiniert, zielgerichtet und unbürokratisch geholfen werden muss. Oberste Priorität hat die Unterbringung der Geflüchteten. “Wir haben die Verpflichtung aber auch die Chance, diesen unschuldig in Not geratenen Menschen zu helfen. Jedes Hilfsangebot ist notwendig und willkommen. Bitte unterstützen Sie die Menschen, die dringend auf eine Unterkunft angewiesen sind, und bieten zur Verfügung stehenden Wohnraum den Städten und Gemeinden oder dem Landkreis an”, appelliert Landrat Wolff an die Bevölkerung.

 

In etlichen Städten und Gemeinden sind bereits ukrainische Geflüchtete angekommen. In der Regel wurden diese von Verwandten oder Freunden aufgenommen. Damit diese die notwendige Unterstützung erhalten können, ist es wichtig, dass sich die Geflüchteten bei den jeweiligen Städten und Gemeinden melden und bei der zuständigen Ausländerbehörde registrieren lassen. Mit dem Nachweis der Registrierung können im Landratsamt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt werden. Somit ist unkompliziert der Zugang zu existenzsichernden Leistungen und Krankenversorgung gewährleistet.

 

Das Land erwartet einen deutlichen Anstieg der Flüchtlingsströme. Es ist eine Verteilung nach Länder- und Landkreisquoten geplant. Was dies für den Landkreis Göppingen bedeutet, lässt sich aufgrund der dynamischen Lage nur schwer prognostizieren. 

 

“Wir Kommunen müssen uns darauf einstellen, dass unsere Hilfe über einen längeren Zeitraum erforderlich sein wird und sind dankbar für Hilfsangebote aus der Bevölkerung. Die Menschen müssen nicht nur untergebracht, sondern auch betreut und unterstützt werden. Das wird uns als Gesellschaft insgesamt in den kommenden Monaten fordern”, fasst Süßens Bürgermeister Marc Kersting, der als Vorsitzender des Kreisverbands der Baden-Württembergischen Bürgermeister zur Bürgermeisterversammlung geladen hatte, das Ergebnis der Beratung zusammen.

 

Wichtig war den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch, in diesem Zusammenhang die weiteren geflüchteten Menschen wie beispielsweise die afghanischen Ortskräfte nicht aus dem Blick zu verlieren. Auch für diese werden Unterbringungsmöglichkeiten dringend gebraucht, damit die Kommunen die Anschlussunterbringung vor Ort umsetzen können und somit Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften frei werden, welche für Neuankömmlinge benötigt werden.

 

“Ich danke allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, den Kommunen sowie den unterstützenden Firmen für die tolle Hilfsbereitschaft in dieser außergewöhnlichen Krisensituation”, so Landrat Wolff.

 

Wer zur Verfügung stehenden Wohnraum anbieten möchte, kann dies bei den Städten und Gemeinden oder direkt beim Landkreis unter aufnahmeamt(@)lkgp.de tun. Unter der Rufnummer  07161-2024444 ist zudem eine Hotline geschaltet.

PRESSEMITTEILUNG filstalwelle tv GmbH

Unterstützungsangebote:
Webseite www.wirhelfen-gp.de bündelt Informationen zur Ukrainehilfe

 

Der regionale TV-Sender filstalwelle initiiert eine Plattform für Hilfsangebote und Informationen im Landkreis Göppingen: www.wirhelfen-gp.de.

 

Beschädigte Infrastruktur, mangelnde Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln, Angst ums Überleben: das ist die aktuell dramatische Lage für Millionen von Menschen in der Ukraine.

 

Der lokale TV-Sender filstalwelle möchte den Betroffenen helfen und hat dafür die Internetseite www.wirhelfen-gp.de ins Leben gerufen. Sie soll eine Plattform für alle Hilfsaktionen aus dem Landkreis Göppingen sein, auf der sämtliche Initiativen von Privatpersonen, Firmen und Kommunen veröffentlicht werden können.

 

„Es ist uns eine Herzensangelegenheit, den Menschen im Kriegsgebiet zu helfen, denn die Bilder die uns aus der Ukraine erreichen sind erschütternd. Schnell war in unserem Sender die Idee geboren eine Plattform zu entwickeln, die sämtliche Hilfsangebote im Landkreis Göppingen übersichtlich darstellt und bündelt“, so der Geschäftsführer der filstalwelle, Roger Kortus.

 

Zahlreiche Partner sind dabei

 

In kürzester Zeit wurde die Internetseite www.wirhelfen-gp.de entwickelt und online gestellt. Über das Online-Formular „Hilfsaktion eintragen“ kann dort jeder seine Hilfsaktion den Bürgern im Filstal näher bringen. Die Redaktion prüft dann die Information umgehend und gibt sie auf der Plattform frei.

 

Tag für Tag wachsen die Unterstützer der Plattform. Als erster Verein im Landkreis Göppingen kündigte Handballbundesligist FRISCH AUF! Göppingen seine Unterstützung für die Internetseite an. Der Verein wird die Plattform aktiv seinen Fans näherbringen und zeigt sich somit solidarisch mit den Menschen in der Ukraine. Auch der Landkreis Göppingen und viele Städte und Gemeinden zögerten keinen Moment und sagten ihre Unterstützung zu, damit den Menschen im Kriegsgebiet schnell und unbürokratisch geholfen werden kann. Auch die Neue Württembergische Zeitung unterstützt die Plattform.

 

„Jede Hilfe zählt - und sei sie nur ganz klein,“ ist sich Roger Kortus sicher, denn der Krieg wird weiter verheerende Auswirkungen auf das zivile und öffentliche Leben haben. Zugang zu Wasser, Strom, Verkehr, Märkten, Gesundheitsversorgung und Banken werden nur eingeschränkt möglich sein.

 

www.wirhelfen-gp.de | www.filstalwelle.de
 

Landratsamt Göppingen Kreisjugendamt Pflegekinderdienst

Kinder und Jugendliche aus der Ukraine: Das Kreisjugendamt Göppingen sucht Gastfamilien

Familien und Einzelpersonen im Landkreis Göppingen, die geflüchtete, unbegleitete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufnehmen möchten, können sich beim Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes Göppingen melden. 

  

Der Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes Göppingen sucht Gastfamilien für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland geflüchtet sind.

Die Auswirkungen des Kriegsdramas in der Ukraine werden inzwischen im Landkreis Göppingen deutlich spürbar. Das Landratsamt Göppingen rechnet damit, dass auch zunehmend „Unbegleitete Minderjährige Ausländer“ (UMA) aus der Ukraine einreisen werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich tendenziell um ältere Kinder und Jugendliche handelt. 

 

Das Kreisjugendamt Göppingen sucht daher Gastfamilien und Gasteltern, die mit Unterstützung des Jugendamtes diese unbegleiteten Flüchtlingskinder aus der Ukraine bei sich aufnehmen.

 

Wenn Sie die Möglichkeit haben, vorübergehend Kinder oder Jugendliche in Ihrer Familie aufzunehmen und zu betreuen, dann melden Sie sich bitte beim Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes Göppingen. Teilen Sie uns, wenn möglich per Mail, Ihre Kontaktdaten mit und welches Angebot Sie zur Verfügung stellen können.    

 

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

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